Der Weg zur Versorgung Ihres Patienten

Als Bindeglied zwischen Patient, Arzt, Therapeut und Krankenkasse arbeiten wir daran, die Versorgung des Patienten zeitgemäß, optimal und umfassend zu gestalten. Werden Hilfsmittel auf Rezept verordnet, benötigen wir das Rezept im Original für das Genehmigungsverfahren bzw. zur Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Wir holen die Genehmigung Ihrer Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Sollte diese bei einem Hilfsmittel nicht unmittelbar erteilt werden, so kommen wir ggf. mit Rückfragen auf Sie zu – gute Kommunikation und enger Kontakt mit allen Beteiligten sind für die umfassende Versorgung des Patienten somit unerlässlich.

Die Verordnung von Hilfsmitteln ist frei von Budgets und Richtgrößen. Es können auch Hilfsmittel verordnet werden, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Auf dem Rezept muss das Feld 7 (Hilfsmittel) durch Eintragen der Ziffer 7 gekennzeichnet werden. Die Angabe der Diagnose ist auf dem Rezept erforderlich. Die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels, die Anzahl sowie ggf. Hinweise über die Zweckbestimmung, die Art der Herstellung, das Material und die betroffene Körperseite müssen angegeben werden. Eine kurze, patientenindividuelle Begründung kann den Versorgungsprozess beschleunigen.

Gerne stehen wir Ihnen – auch telefonisch – jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Viele Artikel sind in unserem gut sortierten Warenlager vorrätig, alle Hilfsmittel können mit kurzer Lieferzeit bestellt werden.

Zu unserer umfassenden Betreuung zählen u. a. die zeitnahe Lieferung der Hilfsmittel – in Kliniken, Reha-Einrichtungen, Seniorenheime oder zum Patienten nach Hause, der Auf- und Abbau sowie die Wartung der Hilfsmittel (z. B. Pflegebett). Wir weisen den Patienten, die Angehörigen oder Begleiter, gerne auch Ihr Team, in einer Beratung und Schulung in die Handhabung des jeweiligen Hilfsmittels ein.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!