Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe: Deutsche Rentenversicherung

Bei der Kostenübernahme sind unterschiedliche Formulare erforderlich – je nachdem, ob es sich um einen Erstantrag oder einen Antrag auf eine Folge- oder Wechselversorgung bei der Deutschen Rentenversicherung handelt.

Einen Folgeantrag dürfen Sie stellen, wenn neue Einlagen notwendig sind, z. B. wenn Sie ein neues Paar Arbeitssicherheitsschuhe erhalten. Bei einem Folgeantrag ist es entscheidend, ob sich Ihre Tätigkeit oder Ihr Arbeitgeber geändert haben.

Alle Informationen über die Übernahme der Kosten für die Versorgung mit Einlagen in Sicherheitsschuhen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet in der Formularsuche der Deutschen Rentenversicherung.

Erstantrag Folgeantrag (keine Änderungen Ihrer Tätigkeit oder Ihres Arbeitgebers) Folgeantrag (Änderungen Ihrer Tätigkeit oder Ihres Arbeitgebers)
  • G0100
  • (G0132)
  • G0133
  • G0134
  • S0051
  • Rezept
  • Kostenvoranschlag
  • G0135
  • S0051
  • Rezept
  • Kostenvoranschlag
  • G0133
  • G0134
  • G0135
  • S0051
  • Rezept
  • Kostenvoranschlag

Führen Sie bitte folgende Schritte durch:

Füllen Sie allgemeine Formulare aus

Je nach Art des Antrags (siehe Tabelle) sind von Ihnen als Patient unterschiedliche Anträge auszufüllen:

  • G0100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
  • G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • G0135 – Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe

Beim Ausfüllen des Formulars G0133 kann das Dokument „G0132 – Informationen zur Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen“ hilfreich sein.

Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, Landratsamt Bad Tölz, wenden: Deutsche Rentenversicherung – Beratung suchen & buchen – Beratung vor Ort

Gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber

G0134 – Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder von Arbeitsschuhen

Gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen und bitten ihn, die sog. Notwendigkeitsbescheinigung auszufüllen. Diese ist Ihr Nachweis, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe tragen müssen.

Wenn sich Ihre Tätigkeit oder Ihr Arbeitgeber geändert haben, muss bei einem Folgeantrag der Nachweis dafür erbracht werden, dass Sie auch weiterhin Arbeitssicherheitsschuhe an Ihrem Arbeitsplatz tragen müssen.

Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ihr Sicherheitsbeauftragter Ihnen ein neues Paar Sicherheitsschuhe bestellt, weisen Sie Ihn darauf hin, dass diese für orthopädische, baumustergeprüfte Einlagen zertifiziert sein müssen.

Gehen Sie zu Ihrem Orthopäden

S0051 – Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Facharzt für Orthopädie. Dieser wird Sie untersuchen und das Formular S0051 ausfüllen. In seinem ärztlichen Bericht ist unbedingt anzugeben, dass Sie orthopädische Einlagen benötigen.

Bei einem Folgeantrag kann es hilfreich sein, dass Ihr Arzt eine kurze Begründung für die Folge- oder Wechselversorgung in seinen Befundbericht schreibt.

Rezept

Ebenso benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Orthopäden, auf dem die Diagnose steht und die maßgefertigten Weichbettungseinlagen verordnet werden. Dieses Rezept benötigen wir, damit wir zunächst den erforderlichen Kostenvoranschlag erstellen und später die Einlagen entsprechend Ihrer Bedürfnisse fertigen können.

Ihr Arzt kann seine Leistungen direkt mit dem Formular S0050 – Honorarabrechung für die Deutsche Rentenversicherung abrechnen.

Kommen Sie zu uns

Sind alle Formulare vollständig ausgefüllt, kommen Sie zu uns und bringen uns auch das Rezept für Ihre Einlagen mit.

Abdruck

Für maßgefertigte Einlagen fertigen wir einen Abdruck von Ihren Füßen an, hierfür benötigen Sie keinen Termin. Bringen Sie dazu Ihre Arbeitssicherheitsschuhe mit, in die die Einlagen eingepasst werden sollen.

Kostenvoranschlag

Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Unterlagen einen Kostenvoranschlag.

Weiteres Vorgehen

Unterlagen einreichen

Reichen Sie nun alle Ihre Formulare gemeinsam mit Ihrem Rezept und unserem Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Ihre Rückmeldung an uns: Genehmigung

Wird der Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Einlagen genehmigt, erhalten Sie die Genehmigung per Post. Bitte informieren Sie uns über Ihre Genehmigung, da wir in der Regel keine Genehmigung von den Kostenträgern erhalten.

Wir fertigen Ihre Einlagen nach Maß

Sobald die Kostenübernahme für Ihre Einlagen Ihrer Arbeitssicherheitsschuhe genehmigt sind, fertigen wir diese aus den zugelassenen Materialien an.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Wir sind für Sie da, kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.