Wir geben die MwSt.-Senkung an Sie weiter

Zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 wurde die Mehrwertsteuer deutschlandweit gesenkt. Somit reduziert sich auch der Brutto-Betrag, den Krankenkassen für Hilfsmittel übernehmen. Wie gewohnt wird auf unseren Quittungen und Rechnungen der korrekte MwSt.-Satz ausgewiesen. Entscheidend dabei ist das Datum der Leistungserbringung, d. h. der Tag an dem Sie die Ware erhalten haben.
Die Reduktion der Mehrwertsteuer geben wir an Sie weiter. Die Artikel in unserem Geschäft werden nicht neu ausgezeichnet, die Preis-Reduktion erfolgt automatisch an der Kasse.